Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München
Die Diskussion um die Baumschutzverordnung zieht sich schon über viele Jahre hin. Die Pläne der Stadt liegen offen. Jeder kann sich informieren und sich seine Meinung bilden. Wir stellen das Wichtigste zusammen:
Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München, Stand 18. Januar 2013
Stadtratsbeschluss vom 19.12.2012
https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/901.html
Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München, Publikation / Erstellung: 16.08.2017
Zweck der Baumschutzverordnung ist es, eine angemessene innerörtliche Durchgrünung sicherzustellen, das Ortsbild zu beleben, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und zu verbessern und schädliche Umwelteinwirkungen zu mindern. Dazu schützt die Baumschutzverordnung innerhalb des festgelegten räumlichen Geltungsbereiches alle Gehölze (Bäume und Sträucher), die einen Stammumfang von 80 cm und mehr in 100 cm Höhe über dem Erdboden haben. Geschützt sind auch mehrstämmige Gehölze, wenn die Summe der Stammumfänge in 1 m Höhe über dem Erdboden 80 cm und mehr beträgt.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung stellt die Daten zur Baumschutzverordnung mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollzähligkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der überlassenen Daten wird nicht übernommen. Insoweit besteht auch keine Haftung für unrichtige Angaben, Übertragungsfehler, Folgeschäden oder sonstige Schäden jeglicher Art. Die Karten zum räumlichen Geltungsbereich der Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München haben einen Referenzmaßstab von 1:5.000.
https://geoportal.muenchen.de/portal/umwelt/#
Daher dürfen die Daten in unterschiedlichen Maßstäben betrachtet werden, aber maßgeblich für die Bestimmung des Grenzverlaufes sind die Eintragungen in den 81 Karten im Maßstab 1:5000 die als Bestandteil der Baumschutzverordnung bei Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HAIV Lokalbaukommission, Abt. 5 Naturschutz, Blumenstr. 28B, 80331 München verwahrt werden und während der Dienststunden allgemein zugänglich sind.
Stadtratsbeschluss „Baumschutz in der Landeshauptstadt München, Stand 28.7.2021
In der Beschlussvorlage vom 28. Juli 2021 wurden die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen des Baumschutzes in München umfassend beschrieben und Bausteine für mehr Baumschutz vorgeschlagen.
https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/6544701
Novellierung der Baumschutzverordnung
Nach mehreren Informationsveranstaltungen für die Bezirksausschüsse, Verbände und Bürger*innen wird das formelle Verfahren zur Novellierung der Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München vom 11. Juni bis 10. Juli 2024 durchgeführt.
https://stadt.muenchen.de/infos/baumschutz-muenchen.html
Folien zum Vortrag: Novellierung der Baumschutzverordnung
zeitgemäßer Baumschutz im Zeichen von Klimawandel und Artenschwund
https://stadt.muenchen.de/dam/2024_Praesentation_Novellierung_Baumschutzverordnung.pdf
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